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Baden-Würtemberg
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Regelungen Wald: Reiten ist auf Straßen und Wegen gestattet, außer auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite, auf Fußwegen, sowie auf Sport und Lehrpfaden. in Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist Reiten nur auf ausgewiesenen Wegen gestattet. Kennzeichnungspflicht Ja (gelbe Kennzeichen): Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen in den Verdichtungsräumen Kosten Gelbe Kennzeichnung: 1OO DM pro Jahr und Pferd (zweckgebundene Abgabe) Ausgabe durch die Forstämter. Regelungen Wald: Reiten ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Kennzeichnungspflicht Teilweise Kosten Kennzeichnung: 1O DM, unbefristet gültig, i.d.R. pro Pferd Ausgabe durch die untere oder höhere Naturschutzbehörde. Sie können die Kennzeichen durch Rechtsverordnung einführen (bisher nur vereinzelt erfolgt) Regelungen Wald: Reiten ist nur auf den vom Waldbesitzer freigegebenen und gekennzeichneten Straßen und Wegen gestattet. Kennzeichnungspflicht Ja (Reiten im Wald) Kosten Reitmarke: Gebühr 11O DM pro Jahr und Pferdehalter (gültig von April bis März) Ausgabe durch die Forstämter. Regelungen Wald: Reiten ist nur auf gekennzeichneten Wegen gestattet. Diese sind durch Karten, Übersichtstafeln oder Reitschilder ausgewiesen. Fahren mit Fuhrwerken nur nach vorheriger Genehmigung und bei vorliegen eines besonderen Grundes durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit dem Waldbesitzer. Kennzeichnungspflicht Ja (Reiten im Wald) Kosten Reitplakette: einmalige Gebühr 36,1O DM. Die Kennzeichen sind personengebunden und gelten unbefristet. Ausgabe durch untere Forstbehörden bzw. Oberförstereien. Bis auf Widerruf werden Kennzeichen anderer Länder anerkannt. Regelungen Wald: Reiten und Fahren ist nur auf festen Wegen (dazu gehören trockene Erdwege mit mindestens 2 M Breite) und Straßen gestattet, sowie das Reiten auf gekennzeichneten Reitpfaden. Kennzeichnungspflicht Ja, in bestimmten Gebieten (aufgelistet in den Rechtsvorschriften); für gewerbsmäßige Verleihbetriebe und Reiterhöfe überall. Kosten Kennzeichnung: 1O DM einmalig, eingetragen auf Eigentümer Ausgabe durch den Landesverband Regelungen Wald: Das Reiten und Fahren ist nur auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten wegen und Plätzen gestattet. In Nationalparks gelten besondere Vorschriften. Kennzeichnungspflicht Nein (aber teilweise kreisweite Kennzeichnung) Kosten Keine Regelungen Wald: Reiten ist in der freien Landschaft (dazu gehört Wald und übrige freie Landschaft) nur auf gekennzeichneten Reitwegen und auf befestigten oder naturfesten Wirtschaftswegen, die für zweispurige Fahrzeuge ganzjährig befahrbar sind, erlaubt. Fahren auf Wegen in der freien Landschaft, die keine öffentlichen Straßen sind, bedürfen der Erlaubnis des Grundeigentümers. Kennzeichnungspflicht Nein Kosten Keine Regelungen Wald: Reiten ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport und Lehrpfaden ist es verboten. In Naturschutz und Landschaftsschutzgebieten sowie im Erholungswald ist das Reiten nur auf ausgewiesenen Waldwegen gestattet. Kennzeichnungspflicht Freiwillig Kosten Kennzeichnung: 20 DM + MwSt., einmalig Ausgabe durch den Landesverband Regelungen Wald: Reiten auf privaten Wegen nur, wenn sie als Reitwege ausgewiesen sind. Ausnahme: in Freistellungsgebieten (= regelmäßig nur geringes Reitaufkommen) darf auf allen Wegen, ausgenommen Sport und Lehrpfade, ausnahmsweise auch auf gekennzeichneten Wanderwegen, geritten werden. Kennzeichnungspflicht Ja (für alle, die in der freien Landschaft oder im Wald auf Wegen oder Straßen reiten) Für das Fahren besteht keine Kennzeichnungspflicht. Kosten Reitabgabe: 5O DM pro Jahr und Kennzeichen, 15O DM für Reiterhöfe (zweckgebundene Abgabe) zzgl. Verwaltungsgebühr z.Zt. 1O DM, Ausgabe durch die unteren Landschaftsbehörden Regelungen Wald: Reiten nur auf Straßen und Wegen gestattet, die mindestens 2 m breit sind und erkennbar für den forstwirtschaftlichen Verkehr bestimmt sind, nicht auf gekennzeichneten Wanderwegen; in Naturparks, Naturschutzgebieten und Naherholungsgebieten nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Straßen und Wegen, Auf Antrag können Waldgebiete bei durch das Reiten verursachten oder erwarteten erheblichen Schäden, durch die untere Forstbehörde gesperrt werden (durch Verpflichtung zur Kostenübernahme für angemessene Schadensbeseitigung kann eine Wegesperrung abgewendet werden). Kennzeichnungspflicht Nein Kosten Keine Regelungen Wald: in Verdichtungsgebieten, Naturschutzgebieten, im Erholungswald und in Waldgebieten in denen durch regelmäßiges oder starkes Reitaufkommen erhebliche Schäden oder erhebliche Beeinträchtigungen von Fußgängern entstehen würden, ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet, Ansonsten ist Reiten auf Straßen und Wegen gestattet, mit Ausnahme auf gekennzeichneten Wanderwegen und auf Fußwegen. Das Fahren im Wald ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Kennzeichnungspflicht Ja (Reiten im Wald) Kosten Kennzeichnung: 3O DM pro Pferd (diese Abgabe wird jährlich neu festgesetzt) zzgl. bei Erstausgabe 1O DM für die Plakette Ausgabe durch die untere Forstbehörde Regelungen Wald: Reiten ist nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Fahren bedarf unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Kennzeichnungspflicht Ja (Reiten im Wald) Kosten Zweckgebundene Reitabgabe: z. Zt. 1OO DM pro Jahr und Pferd, verminderte Abgabe für 4 Wochen 1O DM, zzgl. bei erstmaliger Entrichtung eine Gebühr von 2O DM. Ausnahme: Pferde, die ausschließlich im Rahmen der Betreuung Behinderter gehalten werden, sind befreit. Ausgabe durch die unteren Forstbehörden Regelungen Wald/Flur: Das Reiten ist auf Privatwegen und deren Rändern erlaubt, soweit sie nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum Reiten geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden zu befürchten sind. Fahren mit Fuhrwerken und Schlittengespannen ist
Kennzeichnungspflicht Nein Kosten Keine Regelungen Wald: Reiten ist auf den besonders gekennzeichneten oder durch vereinbar ng mit den Nutzungsberechtigten gesicherten Waldwegen und den privaten Straßen erlaubt. Fahren ist nur auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt, wenn nicht ausdrücklich verboten. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden. Kennzeichnungspflicht freiwillig Kosten Kennzeichnung 2O DM pro Pferdehalter, unbefristet bis zur Rückgabe gültig (davon 1O DM Pfand für die Plakette und 1O DM Bearbeitungsgebühr) Ausgabe durch den Landesverband Regelungen Wald: Reiten und Fahren ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Kennzeichnungspflicht Nein Kosten Keine |